Wer am Strand entlang läuft kann viel Strandgut, Muscheln oder Steine finden. Doch darf man es einfach sammeln und mitnehmen?
- Privater Eigenbedarf: Kleine Stücke Treibholz oder eine Handvoll Muscheln und Steine dürfen Sie für private Zwecke mitnehmen, wenn sie in eine Tasche oder die Hand passen. Lebende Muscheln oder Schnecken dürfen sie nicht einsammeln.
- Die Wertgrenze (10-Euro-Grenze) beachten: Fundstücke mit einem offensichtlichen Wert von über 10 Euro, hochwertige Gegenstände oder Frachtgut gehören rechtlich nicht Ihnen. Sie müssen diese unverzüglich bei der Gemeinde (Fundüro) oder der Polizei melden; andernfalls droht eine Strafe wegen Unterschlagung (StGB 246)
- Naturschutzgebiete:
In Nationalparks und Naturschutzgebiete (wie z.B. dem Wattenmeer) für jegliches Material. In der Schutzzone 1 des Wattenmeeres in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen gilt ein striktes Mitnahmeverbot - Küstenschutz: Große Baumstämme, die als Wellenbrecher dienen, sind tabu und müssen an Ort und Stelle verbleiben.
